Hintergrundinformationen zu Normen und Vorschriften

Sicherheit kommt von Sichtbarkeit

Gefahren gibt es im Einsatz viele – und natürlich auch entsprechende Normen und Vorschriften, wie man diesen begegnen kann. Leider sind diese nicht immer ganz einfach zu verstehen. Nachfolgend versuchen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen zufassen.

Seit 2018 ist die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in Kraft getreten. Diese bringt weitere Änderungen und Verschärfungen für Hersteller und Vertreiber von persönlicher Schutzausrüstung mit sich. Unsere Produkte sind, wenn diese als PSA gelten, in der Risikogruppe II eingeteilt und werden von unabhängigen Prüfinstituten einer Baumusterprüfung unterzogen. Zudem muss jeder Hersteller die Konformität mit den geltenden europäischen Richtlinien und Verordnungen erklären.

ISO EN 20471 – Warnschutz

Die EN 20471:2013 (vorher nur 471) sagt aus, welche Warnwirkung im Straßenverkehr durch die Schutzkleidung erzielt wird. Für den Rettungsdienst ist der Straßenverkehr eine erhebliche Gefahr und muss somit durch entsprechende Warnschutzkleidung abgedeckt sein. Aufgrund der deutlichen Verschärfung der Norm zum Vorgänger sind die Prüfkriterien deutlich ausgeweitet und es wird im Rahmen dieser Norm auch das Material, die Waschbarkeit und weitere Kriterien geprüft.

In der EN ISO 20471:2013 wird in drei Schutzklassen unterschieden – die Höhe der Schutzklasse definiert den geeigneten Gefahrenbereich der persönlichen Schutzausrüstung. Die Einstufung eines Artikels hängt maßgeblich von der Flächenzahl, der verwendeten Tagesleuchtfarbe und dem Reflexmaterial ab:

Klasse 1

für Geschwindigkeiten unter 30km/h – geringer Anteil Tagesleuchtfarben – mehr zur Kennzeichnung geeignet

Klasse 2

für Geschwindigkeiten unter 60 km/h – kann mit einem weiteren Klasse 2 Produkt in die höhste Schutzklasse kombiniert werden

Klasse 3

für Geschwindigkeiten ab 60mk/h – höchster Anteil an Tagesleuchtfarben und Reflexmaterialien (nur Jacken sind möglich)

EN 343 – Wetterschutz

Für den Träger von Rettungsdienstbekleidung ist neben der Warnwirkung selbstverständlich auch der Wetterschutz entscheidend. Folgende Kriterien werden geprüft:

  • Wärmeisolierung
  • Wasserabweisung
  • Wasserdampfdurchgangswiderstand oder „Atmungsaktivität“ des Kleidungsstücks
  • Stärke der Bestandteile des Kleidungsstücks – Zugfestigkeit, Reißfestigkeit, Schrumpf
  • Farbechtheit (nach Kontakt mit Licht, Nässe, Reiben, Waschen und Chemischer Reinigung)

Auch hier werden verschiedene Leistungsklassen untersucht, nochmals unterteilt in A und B (Wasserdichtigkeit und Atmungsaktivität). Je nach Testergebnis werden auch hier Klasse 1 bis 3 vergeben. Für Rettungsdienstbekleidung sollte die Einstufung 3 / 3 lauten (bester Wert).

Haben Sie Fragen?

 Selbstverständlich gibt es noch weitere Normen – Flammschutz, ESD, Chemie-Resistenz, usw. Auch die D-GUV hat weitere Vorschläge für Einsatzbekleidung veröffentlicht und passt diese laufend an. Deshalb beraten wir Sie gerne zum Thema „Persönliche Schutzbekleidung“ und normative Anforderungen.

KONTAKT